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Siegfried Lorek
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Frage von Daniel B. •

Frage an Siegfried Lorek von Daniel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo, wie stehen Sie zum Lobbyismus bei Abgeordneten?

Die aktuelle Diskussion lässt mich die Frage generieren, ob man, genauso wie es z.B. bei Landesbehörden/Landesbeamten geregelt ist, keine Fremdfirma (Wirtschaftsunternehmen oder Versicherungen, Bankmitarbeiter etc.) Zutritt zu Landesbehörden verweigert, bzw. nicht zulässig ist. Diese Regelungen sind oftmals in den Geschäftsordnern der Behörden geregelt.
Bei Beamten hat man dies sogar im LBG geregelt, ja sogar Straftatbestände wie Vorteilsannahme, Bestechung u.a. für Amtsträger geschaffen.

Wie stehen sie dazu, dass auch explizit Abgeordnete in diese §§ 331 ff. StGB mit aufgenommen werden? Würden sie einem solchen Antrag zustimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Bekämpfung von Korruption in Deutschland. Korruption ist in vielen Ländern für weitreichende Missstände verantwortlich. Deshalb ist es wichtig, dass wir Mittel ergreifen, die Korruption und die Bestechung von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern und Beamtinnen und Beamten verhindern.

Glücklicherweise leben wir in Deutschland in einem Land, das nach dem Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) zu den 10 Ländern mit der geringsten Belastung durch Korruption zählt.

In Ihrer Frage schlagen Sie vor, Abgeordnete in die §§ 331 ff. StGB aufzunehmen. Damit soll die Bestechung von Abgeordneten verhindert werden. Die Paragraphen 331 bis 358 StGB behandeln Straftaten im Amt.

Die von Ihnen geforderten Regelungen bezogen auf Mandatsträger finden sich in § 108e StGB. Demnach machen sich Mandatsträger, die Vorteile als Gegenleistung für eine Handlung im Mandat annehmen, strafbar. Damit ist dem Ziel Ihres Anliegens bereits entsprochen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Ihr

Siegfried Lorek

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