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CDU-Fraktion Hessen
Vorwürfe rechtswidriger Polizeigewalt müssen selbstverständlich sorgfältig geprüft werden. Nach dem derzeit bekannten Stand sehe ich aber keinen Hinweis auf eine „systematische“ oder politisch gewollte Polizeigewalt.
Wenn man sich die Volksabstimmungen aus dem Jahr 2018 anschaut, sieht man, dass diese auch ohne Zustimmungs-Quorum von 10 % sehr erfolgreich waren.
Nach den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung ist von allen staatlichen Stellen ein angemessenes Entgelt zur Abdeckung des Verwaltungsaufwands zu erheben.