Porträt Sascha Müller
Sascha Müller
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas R. •

Keine Afa für neue PV Anlagen?

Sehr geehrter Herr Müller,

im Jahr 2022 habe ich auf mein Einfamilienhaus eine PV Anlage installieren lassen. Nun stelle ich fest, dass ich die Photovoltaik Anlage nicht abschreiben darf und auch die Sonderabschreibung fällt rückwirkend weg.
Warum bestrafen sie mich für mein grünes Invest? Die Afa war mit entscheidend für meine Investition.
Die Mwst. hingegen auf dem Selbstverbrauch bleibt bestehen, was bei den steigenden Strompreisen zur Folge hat, dass ich meine Wärmepumpe nicht installieren lasse. Die Gastherme bleibt in Betrieb, weil die Gasheizung wirtschaftlicher ist als die Wärmepumpe.

Ich bin sehr entsetzt über die grüne Energiewende und fühle mich als Grün-Wähler betrogen. Rückwirkende Änderungen zu Lasten der Steuerzahler ist unfair.
Die Höhe der Einspeisevergütung ist auch ein Witz!
Beste Grüße

Thomas

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Abschreibungen im Bereich Photovoltaik (PV). Ich kann zwar Ihren Ärger durchaus nachvollziehen, auf der anderen Seite müssen Sie aber die Einnahmen durch die Einspeisung des Stroms aus Ihrer PV-Anlage nicht mehr versteuern. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 haben wir umfangreiche Steuerbefreiungen im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht beschlossen, um der Energiewende einen kräftigen Schub zu verleihen. Damit entfällt auch die Möglichkeit Abschreibungen von Solaranlagen ab 2022 vorzunehmen. Das ist aus steuerrechtlichen Gründen unumgänglich, weil Abschreibungen nicht berücksichtigt werden können, wenn die in diesem Zusammenhang stehenden Einnahmen steuerbefreit sind.

Durch die Streichung der Ertrags- und Umsatzsteuer, die wir mit dem Jahressteuergesetz beschlossen haben, rechnen sich PV-Anlagen jedoch schon früher. So lohnt sich die Investition beispielsweise in eine 8kWp PV-Anlage für ca. 14.000€ bei einem Strompreis von 40ct nach Wegfall der Steuern schon nach 8 statt nach 12 Jahren. Auch für bereits bestehende PV-Betreibende ist die Steuerersparnis also bedeutend - auch durch den Wegfall der Umsatzsteuer auf Ersatzteile von PV-Anlagen.

Neben der Steuerersparnis haben wir auch eine beträchtliche Zeitersparnis durch die Abschaffung der Steuerbürokratie rund um Photovoltaik erreicht. Der wochenlange Hürdenlauf zu Behörden und Ämtern gehört nun der Vergangenheit an. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, welches zeitnah veröffentlicht werden soll, wird noch übrig gebliebene offene Fragen, insbesondere auch bzgl. des Übergangs bereits bestehender PV-Anlagen, klären.

Gerade der Bürokratieabbau war auch Ziel der Gesetzesänderung, da ein Großteil der begünstigten Anlagen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, sodass ein Totalüberschuss aufgrund der geringen Einspeisevergütungen nicht erzielt werden kann. Verluste aus solchen Anlagen waren und sind daher bereits in der Vergangenheit ohnehin steuerlich nicht berücksichtigungsfähig gewesen.                                                                                                                                                   

Wir Grüne setzen uns auch weiterhin vehement dafür ein, dass der Betrieb von Photovoltaik noch einfacher und rentabler für Besitzer*innen wird. So arbeiten wir zum Beispiel an der Vereinfachung des Anmeldeprozesses bei Netzbetreibern und im Marktstammdatenregister.

Ich bedanke mich für Ihren Beitrag zur Energiewende und wünsche Ihnen alles Gute!
Sascha Müller

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