
Antwort 08.01.2026 von Sandra Carstensen CDU
Persönliche politische Positionen einzelner Bewerberinnen und Bewerber sind legitim, jedoch bleibt die Neutralität und Unvoreingenommenheit des Gerichts oberstes Gebot.


Persönliche politische Positionen einzelner Bewerberinnen und Bewerber sind legitim, jedoch bleibt die Neutralität und Unvoreingenommenheit des Gerichts oberstes Gebot.

Die Ziele der Union sind und bleiben Frieden und Sicherheit in ganz Europa.

Transparenz ist und bleibt ein fundamentaler Bestandteil unserer demokratischen Kultur.

Ein Verbotsverfahren sollten wir nur angehen, wenn wir mit übergroßer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass dieses auch erfolgreich sein wird.

