Durch welche Aktivitäten werden Sie dafür sorgen, dass der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht beantragt, festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig ist?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass meine Antwort bislang auf sich warten ließ.
Wir teilen die Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD und behalten selbstverständlich alle verfassungsmäßigen Möglichkeiten im Blick, die uns im Rahmen unserer Regierungsarbeit zur Verfügung stehen.
Die Hürden für ein Parteienverbot sind jedoch bewusst sehr hoch. Sie reichen weit über eine Einstufung als „rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz hinaus.
Ein Verbotsverfahren sollten wir nur angehen, wenn wir mit übergroßer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass dieses auch erfolgreich sein wird. Anderenfalls würden wir mit einem übereilten Verbotsverfahren die AfD in den Status der Märtyrer heben, was kein Demokrat wollen kann.
Wir werden der AFD daher weiterhin mit guter, verlässlicher und überzeugender Regierungsarbeit gegenübertreten. Es geht darum, das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie und die Mitte unserer Gesellschaft zu stärken.
Und so sehe ich es als Aufgabe eines jeden demokratischen Abgeordneten an, seinen ganz persönlichen Beitrag gegen ein Erstarken der AfD in seinem täglichen Wirken zu bringen: im Parlament, im Wahlkreis, auf der Straße, in den Vereinen.
Herzliche Grüße
Sandra Carstensen

