
Für die Zulassung zum Medizinstudium sind die Länder zuständig
Für die Zulassung zum Medizinstudium sind die Länder zuständig
In unserem Rechtsstaat, der auf der Gewaltenteilung von Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung beruht, liegt die Entscheidungssouveränität für ein Parteiverbot aus guten Gründen beim Bundesverfassungsgericht.
Ein oft angesprochenes Thema der Tierheime ist die Forderung nach einer Verbrauchsstiftung für Tierheime. Im Koalitionsvertrag haben wir vorgesehen, dass Tierheime aus so einer Stiftung unterstützt werden sollen.
Mit einer Umsetzung rechne ich derzeit in der zweiten Jahreshälfte 2023.
Die Bundesregierung ist in dem Zusammenhang nicht untätig!
In dem Zusammenhang verweise ich auf meine korrigierte Antwort vom 25.1.2023: