In unserem Rechtsstaat, der auf der Gewaltenteilung von Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung beruht, liegt die Entscheidungssouveränität für ein Parteiverbot aus guten Gründen beim Bundesverfassungsgericht.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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