(...) Bislang sind die Schonbeträge, die die kommunalen Sozialhilfeträger den Angehörigen bei der Bewilligung von Pflegezuschüssen einräumen, deutlich niedriger als bei nicht pflegebedürftigen Eltern, die als Sozialhilfe die Grundsicherung im Alter beziehen. Dort gilt wie gesagt die im Sozialgesetzbuch festgelegte Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro (§ 43 Abs. (...)
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