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Rudolf Henke
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Frage von Markus K. •

Frage an Rudolf Henke von Markus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr Geehrter Herr Henke,

Wie sollen unter Artikel 11 und 13 kleinere Onlineplattformen und -unternehmen überleben? Wie stellen sie sich das vor, wie die den technischen Aufwand eines solchen Uploadfilters stemmen sollen? Vor allen wenn man vielleicht nur 20 GB Webspace hat und keine riesige Serverfarm?
Es ist so, neben Facebook bin ich auch oft in kleinen Foren aktiv.
Mann kann halt nicht alles in Facebook regeln.

Des Weiteren, wie sollen unter diesem Gesetz neue Online-Inovationen entstehen? Die USA triumphieren und Europa ist auf dem Weg zum Bauernstaat zu werden.

Dazu kommt, das es bei jetzt noch keinen korrekt funktionierenden Uploadfilter gibt, der auch alles richtig erkennt. Es wir sowohl urheberrechtlich bedenkliches Material durchgelassen als auch völlig harmlose Sachen blockiert.
Und wenn Leute wirklich das Urheberhecht brechen wollen, dann bedienen sie sich einfach Werkzeugen um dies zu umgehen, wie zum Beispiel TOR oder Bittorrent.

Mit Freundlichen Grüßen,

M. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klingler,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. Juni an mich als Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Angesichts Ihrer Ausführungen zum Thema Onlineplattformen und Urheberhecht vermute ich, dass Sie sich auf die derzeitigen Beratungen zur EU-Urheberrechtsreform zwischen den Institutionen der Europäischen Union beziehen.
Im Jahr 2016 legte der damalige EU-Kommissar für Digitalwirtschaft, Günther Oettinger, einen ersten Reformvorschlag für die zu aktualisierende EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 vor. Seitdem hat es intensive Debatten auf EU-Ebene zwischen Verlagen, Künstlern, Musikindustrie, Internetverbänden und vielen weiteren netzpolitisch involvierten Gruppen gegeben. Besonders kontrovers werden das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie die sogenannten Uploadfilter für Onlinedienste wie YouTube und Facebook diskutiert. Nach weiteren Beratungen innerhalb der EU-Institutionen sprach sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments Mitte Juni mit knapper Mehrheit für einen Entwurf aus. In der letzten Woche hat das Plenum des Europaparlaments in Straßburg schließlich in der Form darüber abgestimmt, ob es dem EU-Parlament auf Basis dieses Entwurfs ein Verhandlungsmandat mit dem Rat erteilt. Das negative Votum vom 5. Juli belegt, dass der derzeitige Reformvorschlag weitere inhaltliche Beratungen erforderlich macht.
Sobald sich die Europäischen Institutionen nach erfolgreichen Trilogverhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament auf einen Reformvorschlag geeinigt und eine neue EU-Urheberrechtsrichtlinie verabschiedet haben werden, muss die Richtlinie noch in nationales und damit auch deutsches Recht umgesetzt werden – im Gegensatz zu unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten rechtskräftigen EU-Verordnungen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Hinblick darauf haben sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag auf Bundesebene darauf geeinigt, eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern zur Prüfung hochgeladener Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten als unverhältnismäßig abzulehnen. So sollen negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage vermieden werden. Das ohne Frage wichtige Thema der Daten-Souveränität soll auf europäischer Ebene im Rahmen der E-Privacy-Verordnung gestärkt werden. Grundsätzlich sehe ich in der unionsgeführten Bundesregierung Unterstützung für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, um eine angemessene Vergütung journalistischer Arbeit auch im digitalen Umfeld zu garantieren.
Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat Ende Juni einen Antrag mit dem Titel „Bekenntnis für Meinungsfreiheit und gegen Upload-Filter“ vorgelegt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Ich gehe daher davon aus, dass die Debatte nach der sitzungsfreien Zeit des Deutschen Bundestages auch auf nationaler Ebene an Kontur gewinnen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB