(...) Zumindest müsste der UN-Sicherheitsrat informiert und die konkrete Bedrohung dargelegt werden. Syrien ist nach einschlägigen Resolutionen der UN nicht in der Lage, das staatliche Gewaltmonopol im ganzen Land auszuüben. In Verbindung mit dem Selbstverteidigungsrecht der Staaten ist das die Grundlage um gegen Terrororganisationen vorzugehen, auch ohne UN-Sicherheitsratsbeschluss oder Einladung der amtierenden Regierung. (...)
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