Kaminkehrergebühren – Rückzahlungen und aktueller Sachstand: Wir bitten Sie um eine kurze Information zum aktuellen Stand sowie darüber, wie Ihr Haus gedenkt, mit dieser Situation weiter zu verfahren.
Betreff: Kaminkehrergebühren – Rückzahlungen und aktueller Sachstand
Sehr geehrter Herr B.,
seit geraumer Zeit beobachten wir mit Sorge, dass in den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen a.d.Ilm aus unserer Sicht überhöhte und ungerechtfertigte Gebühren durch Kaminkehrer erhoben werden.
Uns ist bekannt, dass einem Kläger in dieser Angelegenheit inzwischen vor Gericht Recht gegeben wurde. In diesem Zusammenhang stellen sich für uns folgende Fragen:
Müssen nun alle betroffenen Eigentümer einzeln klagen, um eine Rückerstattung zu erhalten?
Oder plant das Landratsamt eine generelle Rückzahlung der unrechtmäßig erhobenen Gebühren?
Handelt es sich hierbei ausschließlich um ein Problem in Bayern, oder betrifft dies auch andere Bundesländer?
Wir bitten Sie um eine kurze Information zum aktuellen Stand sowie darüber, wie Ihr Haus gedenkt, mit dieser Situation weiter zu verfahren.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard B.

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Bitte lassen Sie mich vorwegschicken, dass ich als Abgeordneter keine Rechtsberatung geben kann. Mir ist auch kein rechtskräftiges Urteil zur genannten Angelegenheit bekannt. Laut Donaukurier hat ein Bürger aus dem Landkreis Pfaffenhofen in Sachen Kaminkehrergebühren Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, das Verfahren wurde aber eingestellt. Für die Landratsämter ergibt sich daher im Augenblick kein Handlungszwang. Jede Antwort auf Ihre Fragen wäre im Augenblick reine Spekulation.
Mit besten Grüßen
Reinhard Brandl