Das Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden – und es ist wichtig, dass das Verfahren eine reelle Aussicht auf Erfolg hat.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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