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Frage von Rita A. •

Frage an Peter Altmaier von Rita A. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Altmaier,
Sie sind Minister, Bundestagsabgeordneter und beurlaubter EU-Beamter. Wer bitte ist Ihr Dienstherr? Erhalten Sie einmal EU-Pension und Abgeordneten-Pension? Haben Sie ein Rückkehrrecht nach Brüssel, sollte die CDU einmal nicht mehr die Regierung stellen oder Sie, warum auch immer, Ihr Ministeramt verlieren?
Noch eine Frage am Rande: Der Bundestag hat die Aufgabe die Regierung zu kontrollieren und Gesetze zu verabschieden oder abzulehnen. D.h. Sie kontrollieren sich selbst und stimmen über die von Ihnen eingebrachten Gesetze ab. Ist das eigentlich demokratisch? Für eine fundierte Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Adamu,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Juni 2020.

In der Bundesrepublik Deutschland und einem Großteil weiterer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist es zulässig und üblich, dass Abgeordnete des Parlaments ein Ministeramt bekleiden.

Bundesminister in Deutschland leiten selbstständig und unter eigener Verantwortung ihren Geschäftsbereich innerhalb der Richtlinien der Bundeskanzlerin.

Die Regelungen bezüglich der thematisierten Altersversorgung sind gesetzlich festgelegt und einsehbar.

Als Beamter der Europäischen Kommission bin ich ohne Bezüge beurlaubt, solange ich ein öffentliches Amt bekleide. Aufgrund meines Lebensalters ist es aber eher unwahrscheinlich, dass ich noch einmal in meinen früheren Dienst zurückkehren werde.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier