In dem von Ihnen geschilderten Umstand handelt es sich um hilfsbedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen bestehender Erwerbsminderung auf längere oder gar unbestimmte Zeit ihren Lebensunterhalt nicht aus der eigenen Erwerbstätigkeit bestreiten können.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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