(...) Ich für meinen Teil hatte die Bemerkung während der Debatte so verstanden, dass Abgeordneter Nouripour hier auf die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit abgezielt hat, wie sie in Artikel 4 unseres Grundgesetzes festgeschrieben ist. So lange Menschen ihre Religion im Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausüben, ist daran nichts auszusetzen. (...)
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