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Pascal Leddin
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Frage von Eike M. •

Würden Sie sich für die Prüfung eines AFD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht einsetzen?

Sehr geehrter Herr Leddin, wie viele Menschen bin sehr ich besorgt über die wachsende Ablehnung der Demokratie, die Verrohung des politischen Klimas und den hohen Zuspruch der AFD. Ich möchte Sie auf die Petition "Prüft ein AFD-Verbot" aufmerksam machen.
https://innn.it/afdverbot/
Sind Sie bereit, sich bei der Landesregierung für die Prüfung eines Verbots der AFD durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen?
Die gängigen Gegenargumente (Rechtextreme Einstellungen verschwinden durch Verbot nicht; AFD-Wähler müssen sachorientiert überzeugt werden; bessere Politik ist nötig etc.) überzeugen mich nicht mehr. Die AFD ist dabei, die Demokratie von innen heraus zu zersetzen. Meine Sorge ist, dass diese Entwicklung sich noch weiter fortsetzt und immer mehr AFD-Anhänger für den demokratischen Diskurs nicht mehr erreichbar sein werden. Es gibt allen Grund, ein Verbot der Partei sauber prüfen zu lassen.

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Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt vorbehaltlich eines einzuleitenden Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht. Das zugehörige Verfahren folgt den Regelungen des Grundgesetzes. Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind dann Parteien verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Im II. NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht konkretisiert, was unter freiheitlich-demokratischer Grundordnung gemeint ist: Demnach findet die freiheitliche demokratische Grundordnung ihren Ausgang in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Richterspruch aus dem Jahr 2017. Damit liegt auf der Hand, dass alle demokratischen Parteien prüfen müssen, ob sie ein solches Verbotsverfahren in Gang gesetzt wird. Denn antragsberechtigt sind, neben der Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat. Die politische Debatte dazu ist in vollem Gange und ausweislich des Karlsruher Richterspruchs und der Gestalt der AfD führen wir als Grüne diese Debatte zielorientiert mit der gebotenen Sachlichkeit, Genauigkeit und Dringlichkeit.

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