Jedes Kind hat Anspruch auf einen klar definierten Grundbetrag, der bei mind. 200 Euro liegt (Laufende Anpassungen des Kindergeldes werden entsprechend übernommen). Alternativ erfolgt die finanzielle Förderung von Familien weiterhin durch den Kinderfreibetrag.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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