Derzeit prüfen diese die Auswirkungen der im Rahmen des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes vorgesehenen Reform der Hinzuverdienstgrenzen der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamt*innen- und die Soldat*innenversorgung.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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