Beim Kauf einer Eigentumswohnung steht es den Parteien frei, sich nach der Wohnflächenverordnung zu richten oder davon abweichend im Vertrag selbst zu regeln, wie die Größe der Wohnung zu berechnen ist und wer im Falle von Abweichungen die Haftung übernimmt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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