(...) Von Anfang an erfüllte das Grundgesetz die Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffs, indem es eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes trifft: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie wesentliche Rechtsstaatsprinzipien. Neben diesen Grundentscheidungen regelt es zudem die StaatsorganisatioStaatsorganisationuelle Freiheiten und errichtet eine objektive Wertordnung. (...)
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