
(...) Wir sind darum der Meinung, dass die zusätzlichen Kosten für den CO2-Preis auch bei der/dem Vermieter*in liegen sollten, denn diese*r kann bestimmen, welche technische Ausstattung (bspw. Ölheizung, Wärmepumpe o.Ä.) die mietende Person nutzt. (...)