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Oliver Krischer
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Frage von Werner D. •

Frage an Oliver Krischer von Werner D. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Krischer,
mit Interesse verfolge ich die Bemühungen der Bundesregierung den CO2-Ausstoß zu verringern. Unter anderem als Lenkungswerkzeug wird es eine CO2 Bepreisung geben. Dies soll dazu führen, das u. a. im Gebäudesektor Klimafreundlichere bis Klimaneutrale Emissionen erreicht werden.

Wenn ich Sie zitieren darf: "eine CO2-Bepreisung sei weder neu noch originell. In Schweden etwa gebe es sie seit 1991. Damit sei es gelungen, den Gebäudesektor CO2-frei zu machen."
(Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw19-de-akt-std-co2-steuer-641202 )

Das mag so sein. Ich möchte jedoch darauf aufmerksam machen, das Deutschland ein Land der Mieter - und nicht der Häuslebesitzer ist:
2018 waren 57 % der Haushalte im Mietverhältnis!
(Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/237719/umfrage/verteilung-der-haushalte-in-deutschland-nach-miete-und-eigentum/ )

In Deutschland werden die Heizkosten vollständig auf die Mieter umgelegt. Diese haben jedoch keine Möglichkeit alternative oder umweltschonendere Heizenergie zu bestellen. Dies liegt allein im Ermessen des Vermieters. Damit läuft eine Lenkungswirkung der CO2 Bepreisung bei 57% der Haushalte in Deutschland ins Leere.
Nur wenn die CO2 Bepreisung aus den Heizkosten heraus gerechnet wird und nicht auf die Mieter umlenkbar ist, kann eine Lenkungswirkung hier erzielt werden.

Zu dieser Problematik lese ich gerade nichts. Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen

W. D.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Danninger,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu diesem wichtigen Thema. Grundsätzlich geht es bei der CO2-Bepreisung natürlich nicht darum, die Kosten für den CO2- Preis auf die einzelnen Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwälzen, sondern Investitionen und Innovation zu CO2-armen Technologien zu fördern. So soll zum Beispiel der CO2-Preis auf Wärmebrennstoffe als Investitionsanreiz für die Vermieter*innen wirken, den energetischen Zustand ihrer Gebäude zu verbessern, denn dort kann die Lenkungswirkung einsetzen. Wenn die CO2-Preiskomponenten jedoch Eins-zu-Eins auf Mieter*innen umgelegt werden, bleibt dieser Effekt aus.

Wir sind darum der Meinung, dass die zusätzlichen Kosten für den CO2-Preis auch bei der/dem Vermieter*in liegen sollten, denn diese*r kann bestimmen, welche technische Ausstattung (bspw. Ölheizung, Wärmepumpe o.Ä.) die mietende Person nutzt.

Die Rechtsgrundlage, die dabei entscheidend ist, ist die Heizkostenverordnung. Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, diese zu ändern. Wichtig dabei ist, eine rechtliche Umsetzung zu erarbeiten, die verfassungskonform ist und eine Verhältnismäßigkeit beim Eingriff in Eigentumsverhältnisse bewahrt. Das kann beispielsweise eine angemessene Übergangsfrist für die vermietende Person sein, verbunden mit zeitlich befristeten Förderprogrammen und Fachberatungen. So werden Sanierungswillige ermutigt zu handeln und bei eher zurückhaltendem Agieren wird eine Übergangsfrist zur Umsteuerung gewährt. Bei der Frage der rechtlichen Ausgestaltung sind wir bereits im intensiven Austausch mit Fachexpert*innen, um schnellstmöglich ein eigenes Konzept in den parlamentarischen Prozess einzubringen.

Außerdem wollen wir Mieter*innen bei CO2-Preis entlasten: wir fordern, dass zusätzliche Einnahmen zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden, von der alle über eine günstigere Stromrechnung profitieren würden. Dann wirkt der CO2-Preis nicht nur stärker in Richtung „weg von fossilen Brennstoffen“, sondern macht auf der anderen Seite gleichzeitig klimaschonenden erneuerbaren Strom billiger, welchen wir auch für den Bereich des Wärmesektors im Gebäudebestand benötigen. Das haben wir in unserem Antrag "Handeln jetzt – Auf dem Weg zum klimaneutralen Deutschland" ( https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/135/1913538.pdf ) gefordert.

Wir erwarten, dass die Bundesregierung hier ihrer Verantwortung nachkommt und bei der Ausgestaltung des CO2-Preises nachlegt. Wir werden uns darum auch weiterhin im parlamentarischen Prozess, z.B. bei der Umsetzung des Brennstoffemissionshandels (BEHG) und dem weiteren Ausbau der Erneurbaren Energien, für einen ökologisch wirksamen und sozial gerechten Klimaschutz einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Krischer