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Oliver Krischer
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Frage von Frauke L. •

Frage an Oliver Krischer von Frauke L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Krischer,

Ich hab da mal eine Frage. Die Regierung will so massiv die Anschaffung von E-Autos aber das Modell Job Bike wird durch den höheren Wert des Rückkaufes zunichte gemacht. Ich habe mir im März 2017 ein E-Bike über den Arbeitgeber gelaest. Nun nach drei Jahren habe ich es meiner Tochter versprochen, damals lag der Rückkaufes bei 10% jetzt sind es schon 15%. Und bei neuen Verträgen sogar noch mehr. Ich habe in den letzten Jahren bis jetzt mit dem Fahrrad 20000 km zurück gelegt. Dabei habe ich den größten Teil für den Arbeitsweg gebraucht. Bei mir beträgt eine Strecke zur Arbeit 27 km, diese wäre ich mit einen Fahrrad ohne Unterstützung nie gefahren. Somit habe ich schon eine Menge CO2 eingespart. Also warum wird dieses Modell kaputt gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
F. L.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Rahmen des sogenannten Jahressteuergesetzes 2019 hat die Bundesregierung die steuerliche Förderung von E-Autos und auch vor allem Plug-In-Hybriden ausgebaut und weiter verlängert. Die Förderung von reinen E-Autos begrüßen wir, sehen eine zu hohe Begünstigung aber auch kritisch. Wir wollen hingegen ökologische Kriterien bei der Dienstwagenbesteuerung einführen, die sich an den auf EU-Ebene festgelegten CO2-Flottengrenzwerten für Neuwagen orientieren.

Steuerliche Vorteile müssen aber erst recht für Fahrräder und Pedelecs als Diensträder und für andere Verkehrsmittel mit Klimavorteilen gelten. Gerade in Ballungsräumen und ihren Randzonen tragen Fahrräder zu einer Entlastung des Verkehrs und zu einer Verringerung der Abgas- und Feinstaubbelastungen bei. Radverkehr ist besonders kostengünstig, klimafreundlich und energieeffizient. Daher haben wir in einem Entschließungsantrag zum Jahressteuergesetz 2019 gefordert, bei Dienstfahrrädern und Dienst-Pedelecs den Prozentsatz zur Ermittlung des geldwerten Vorteils auf 0 Prozent abzusenken, sodass kein geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Zwar bleiben ab dem 1. Januar 2019 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads steuerfrei, Finanzierungen durch Entgeltumwandlungen bleiben aber weiterhin ausgeschlossen. Leider wurde unser Antrag abgelehnt. Was zudem im Rahmen des Jahressteuergesetzes eingeführt wurde, ist die Pauschalbesteuerung in Höhe von 25% in Überlassungsfällen von Dienstfahrrädern an die Arbeitnehmer*innen. Auch hier hätten wir uns eine weitgehendere Förderung gewünscht und geben Ihnen vollkommen Recht, dass emissionsfreie Mobilitätsformen noch viel mehr finanzieller Unterstützung bedürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Krischer