die Abgeordnetenentschädigung jedoch als sonstige Einkünfte gewertet wird, gehören Bundestagabgeordnete nicht zu der begünstigten Gruppe und erhalten den Energiekostenzuschuss somit nicht.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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