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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Michael B. •

Warum sind die Einsatzfahrzeuge der Hamburger Hochwache nicht als Unfallhilfswagen deklariert gem. § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVZO, um eine Ausstattung mit Blaulicht zu ermöglichen?

.Ein derartiges Vorgehen ist in anderen Verkehrsbetrieben (etwa München) gängig und ermöglicht schnellere Einsatzzeiten vom Sicherheitspersonal.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Hamburger Hochbahn-Wache, bei der ich mich erkundigt habe, hält die Ausstattung von Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht nicht für erforderlich und sinnvoll. Zu bedenken ist dabei, dass dafür alle Mitarbeitenden, die Fahrzeuge führen, mit den erforderlichen Qualifikationen ausgestattet sein müssen, um den Unfallhilfsdienst auszuführen, was aktuell nicht der Fall ist. Meines Wissens hat die U-Bahn-Wache München, auf die Sie sich beziehen, seit 2021 kein Blaulicht mehr auf ihren Fahrzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Ole Thorben Buschhüter

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