Ole Thorben Buschhüter, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Friedrich W. •

Wird Hamburg der Novellierung des EmoG im Bundesrat zustimmen? Halten Sie es auch für richtig, die im Gesetzentwurf vorgesehene Befristung auf mindestens bis auf Ende 2040 zu verlängern?

Guten Tag Herr Buschhüter, die Bundesrats-Drucksache 466/26 liegt im Bundesrat vor. Mit der Reform wird der bewährte Rechtsrahmen für die Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 verlängert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Eine Zustimmung seitens Hamburg sollte in jedem Fall erfolgen. Die Möglichkeiten des EmoG sind zur Erreichung der Klimaziele nach Klimaschutzgesetz sehr wichtig.

Einige Möglichkeiten der Bevorrechtigung für eKfz soll nach dem vorliegenden Gesetzesvorschlag nur bis 2035 begrenzt möglich sein. Aus meiner Sicht könnte das als Zeichen kurz vor dem Verbrenner-Aus dazu führen, dass nochmal vermehrt Verbrenner gekauft werden werden, weil dann ja die Bevorrechtigung für eKFZ nicht mehr bestehen. Um dies zu verhindern sollte - wenn überhaupt - eine Bevorrechtigung nicht vor Ende 2040 auslaufen.

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