Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben sehr viele ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland Schutz gesucht und erhalten. Sie profitieren von der neuen Regelung, gleichfalls wird Verwaltungsaufwand reduziert. Ich finde das richtig.
Ich gehe Stand heute aber davon aus, dass Hamburg der EmoG-Novelle zustimmen wird.
Der Tenor des Abendblatt-Artikels ist falsch.
Hamburg hat sich dafür entschieden, auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes des Bundes (EmoG), auf das Sie Bezug nehmen, auf die Erhebung von Parkgebühren für E-Fahrzeuge zu verzichten.
Die Straßenverkehrsbehörde im PK 38, mit der ich hierzu schon Kontakt hatte, wird das Anliegen auf der neuen Rechtsgrundlage neu bewerten und ggf. entsprechende Anordnungen treffen. Ich werde dort beizeiten nachfassen.
Es werden aktuell Überlegungen angestellt, wie die Pflichterfüllung der Anliegerinnen und Anlieger erhöht werden kann.

