Ole Thorben Buschhüter, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Ole Thorben Buschhüter
SPD
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Frage von Friedrich W. •

Warum werden nicht 20 % der öffentlichen Parkplätze innerhalb des Ring 1 und in den Centren der Bezirke für eKfz privilegiert? Das würde die eKfz kostengünstig fördern.

Guten Tag Herr Buschhüter,
der CO2 Ausstoß ist laut Abendblatt vom 30.06.2026 im letzten Jahr um 2,6% gestiegen. Das zeigt, dass auch die bisherigen Maßnahmen für die Verkehrswende nicht ausreichen. Gut ist, das die Parkgebühren für eKfz in Hamburg entfallen. Es reicht aber nicht.
Um eKfz zu fördern hat der Bundestag 2015 auf Vorschlag der CDU/SPD-Regierung das Elektromobilitätsgesetz beschlossen. Nach §3 Abs. 4 dieses Gesetzes können danach Parkplätze ohne Ladeinfrastruktur für eKFz bevorrechtigt werden. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: "Auch soll die Möglichkeit geschaffen werden, Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne besondere Anbindung an die Ladeinfrastruktur z. B. an besonders verkehrsgünstigen Orten (z.B. Innenstädte, Einkaufsstraßen) vorzuhalten, um Anreize dafür zu setzen, dass Innenstädte vermehrt mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen befahren werden.“
Warum wird diese kostengünstige Förderung in Hamburg nicht für die Klimaziel-Erreichung genutzt?

Ole Thorben Buschhüter, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Antwort von SPD

Hamburg hat sich dafür entschieden, auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes des Bundes (EmoG), auf das Sie Bezug nehmen, auf die Erhebung von Parkgebühren für E-Fahrzeuge zu verzichten. Mit der letzten Änderung der Parkgebührenordnung, die am 30. Mai 2026 in Kraft getreten ist, hat Hamburg an dieser Privilegierung festgehalten: Elektrofahrzeuge können in Hamburg weiterhin bis zur jeweiligen Höchstparkdauer kostenfrei parken. Und mehr noch: Für gewerbliche Elektrofahrzeuge gilt beim Parken am Standort seitdem ein vergünstigter Satz von 70 Euro gegenüber 250 Euro für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. 

Das EmoG tritt allerdings Ende dieses Jahres außer Kraft (§ 8 Absatz 2 Emog). Sollte der Deutsche Bundestag rechtzeitig beschließen, die Geltungsdauer des EmoG zu verlängern oder gar ganz zu entfristen, werden wir uns in Hamburg die Möglichkeiten, die es uns dann eröffnet, neu bewerten.

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