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Olav Gutting
CDU
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Frage von Armin W. •

Frage an Olav Gutting von Armin W. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Gutting,

einmal mehr wird ohne jede inhaltliche Konzeption Geld im Gesundheitswesen "gespart", dieses Mal sogar in einem unerträglichen Maß an uns Hausärzten. Offenbar möchte die FDP zukünftig auf Hausärzte verzichten. Sie wissen, welche Bedeutung die im Rahmen der 73b-Verträge erreichten Hausarztverträge mit ihrer berechtigten Qualifizierungspflicht (die Zeit und Geld kostet) haben. Wie kann es die CDU zulassen, dass die Hausärzte erneut dermaßen entwürdigend behandelt werden? Wo bleibt eine inhaltliche Konzeption zum Nutzen des Patienten? Als Hausarzt und Versorgungsforscher weiß ich, dass die Krankenkassen mit ihrer z.T. unsinnigen Ausgabenpolitik bisher nicht ausreichend in die Pflicht genommen wurden. Nun sind FDP und CDU für Hausärzte eigentlich nicht mehr wählbar, wie schätzen Sie hier die Zukunft ein? Was gedenken Sie persönlich zu tun?
Vielen dank für Ihre Antwort!

MfG
Armin Wiesemann
(Prof. Dr. med. A. Wiesemann, Östringen/Uni Heidelberg)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Wiesemann,

Sie haben über das Portal „Abgeordnetenwatch“ Kritik an den geplanten Änderungen für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung vorgetragen.

Hierauf darf ich nach Rücksprache mit Fachkollegen meiner Fraktion wie folgt antworten:

„In den Eckpunkten für eine Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Regierungskoalition sich darauf verständigt, das Vergütungsniveau in der hausarztzentrierten Versorgung künftig zu begrenzen. Die gesetzlich verankerte Pflicht der Krankenkassen, Hausarztverträge abzuschließen, wird nicht angetastet. Die Koalition hält hier an den Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung ausdrücklich fest.

Allerdings werden angesichts des milliardenschweren Defizits und der Wirtschaftskrise alle Beteiligten ihren Teil zur finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen müssen. Das gilt für die Ärzte in der Regelversorgung wie auch in der hausarztzentrierten selektivvertraglichen Versorgung (§ 73b SGB V). Ebenso wie in der kollektivvertraglichen Versorgung gilt für die Vergütung der hausarztzentrierten Versorgung, dass keine Honorare gekürzt, sondern die Honorarzuwächse wie bei allen anderen Ärzten begrenzt werden. Anderenfalls würde eine Ärztegruppe bevorzugt, nämlich die Ärzte, die im Hausärzteverband sind.

Alle künftig neu abgeschlossenen Hausarztverträge sollen sich daher am Vertragsniveau der hausärztlichen Versorgung im Kollektivvertragssystem orientieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Vergütung in der hausarztzentrierten Versorgung künftig auf die Werte festgeschrieben werden soll, die der Berechnung der Regelleistungsvolumina in der kollektivvertraglichen hausärztlichen Versorgung zu Grunde liegen. Das wäre schon deswegen falsch, weil die Regelleistungsvolumina nicht alle Bestandteile der kollektivvertraglichen Versorgung abbilden. Vielmehr wird im Gesetzgebungsverfahren zu entscheiden sein, wie die Regelung im Einzelnen auszugestalten ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass höhere Honorare für Hausärzte in den Verträgen der hausarztzentrierten Versorgung gegenüber den Beitragszahlern und kollektivvertraglich tätigen Hausärzten z.B. dann zu rechtfertigen sind, wenn diese durch Effizienzsteigerungen und Einsparungen in anderen Bereichen (z.B. bei der Verordnung von Arzneimitteln) kompensiert werden. Dies sieht das geltende Recht bereits vor. Ebenso ist zu prüfen, wie die Vergütung von Leistungen in der hausarztzentrierten Versorgung zu regeln ist, die in der kollektivvertraglichen Versorgung gar nicht erbracht werden.

Für bestehende Verträge gilt, dass diese durch die gesetzliche Neuregelung nicht berührt werden. Es gibt Bestands- und Vertrauensschutz für alle Verträge, die bis zum Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf entweder durch Vertragsabschluss oder durch eine Schiedsentscheidung zustande gekommen sind.

Ausdrücklich hinweisen möchte ich abschließend noch auf Folgendes: Die Koalition ist sich bewusst, dass die Hausärzte täglich eine hervorragende Arbeit für die Patienten leisten und den Kern der exzellenten medizinischen Versorgung in Deutschland bilden. Ziel ist es daher, die hausärztliche Versorgung und die Rahmenbedingungen für die hausärztliche Tätigkeit insgesamt zu verbessern. Dazu gehört z.B. auch eine bessere Honorierung der hausärztlichen Grundleistungen wie z.B. des Hausbesuchs.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Auskünften ein wenig gedient zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting, MdB

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