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Olav Gutting
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Frage von Niklas G. •

Frage an Olav Gutting von Niklas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gutting

Nachdem Sie leider nicht auf Herrn Schwarz Frage geantwortet haben, möchte ich nochmals zu einigen Punkten gezielt nachfragen und Sie in dem Zusammenhang noch auf ein paar Fakten aufmerksam machen.

Frau von der Leyen behauptet, dass die geplanten Sperren in anderen Ländern erfolgreich eingesetzt werden. Außerdem wird sie von Spiegel online zitiert:""Entscheidend ist, das Massengeschäft zu zerstören." Auch auf kommerziellen Websites würden mit Kinderpornos inzwischen Millionenbeträge verdient" ( http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,591526,00.html)

Nun gab es aber eine Anfrage von der FDP an die Bundesregierung ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/132/1613245.pdf ) die genau das Gegenteil besagt. Nämlich das die Bundesregierung sich weder darüber informiert hat:

Frage 11: Welche Sperrlisten anderer Länder hat die Bundesregierung untersucht?
Antwort: Die Bundesregierung hat keine Sperrlisten untersucht.[...]

Frage 17: Auf welche Datengrundlage stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland?
Antwort: Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung [...]

Logische Konsequenz ist, dass entweder Frau von der Leyen mit ihren Behauptungen oder aber die Bundesregierung mit ihrer Antwort auf die Anfrage der FDP gelogen haben muss. Was sagen Sie dazu? Wird hier ein Eingriff in ein Grundrecht aufgrund von erfunden Daten und Zahlen durchgesetzt?

Wie schon Herr Schwarz in seiner Frage angesprochen hat ist es ohne Probleme möglich eine Webseite vom Netz zu nehmen, ohne den ganzen Server und damit evtl. die Webseiten anderer Hoster zu beeinträchtigen. Es gibt also keine Begründung dies nicht zu tun. Im Gegenteil - da das BKA die Adressen der betreffenden Seiten ja kennt, begeht es nicht Strafvereitelung wenn es die Betreiber dieser Seiten nicht verfolgt?

An dieser Stelle nochmal vielen Dank für Ihre Antwort auf meine letzte Frage!

mit freundlichen Grüßen,
Niklas Goerke

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Sehr geehrter Herr Goerke,

ich darf wohl Übereinstimmung dahingehend feststellen, dass es als wichtige staatliche Aufgabe anzusehen ist, alles zu unternehmen, was geeignet ist, die Verbreitung kinder-pornographischen Materials im Internet zu verhindern.

Ich halte die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornographie für notwendig und richtig. Das Verbrechen der Kinderpornographie muss mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, an der Wurzel bekämpft werden.

Es mag durchaus sein, dass die geplanten gesetzgeberischen Maßnahmen noch nicht ausreichen, um der Problematik endgültig Herr zu werden. Sie stellen aber auf jeden Fall einen richtigen Schritt in die richtige Richtung dar.

Der Vorwurf, hier werde willkürlich in Grundrechte eingegriffen, trägt nicht, denn mit der Dokumentationspflicht durch das BKA kann ja jederzeit der Nachweis geführt werden, daß die gesperrte Webseite zu Recht auf der Sperrliste steht. Zudem werden die Sperrlisten von einem vom Datenschutzbeauftragten bestellten Kontrollgremium überprüft.

Ich bitte es mir nachzusehen, wenn ich darauf verzichte, die von Ihnen behaupteten inhaltlichen Widersprüche zwischen einer parlamentarischen Anfrage der FDP und den von der Bundesregierung gegebenen Antworten abzuklären.

Im Übrigen wurde im Gesetzentwurf festgeschrieben, dass nach drei Jahren eine Überprüfung der getroffenen Regelungen zu erfolgen habe. Eine gute Lösung, denn somit können zu einem späteren Zeitpunkt nochmals Korrekturen - sofern erforderlich - vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Olav Gutting, MdB

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