Fragen und Antworten


Es ist absolut nachvollziehbar, dass eine Steigerung um mehrere Tausend Euro im Jahr Fragen aufwirft – gerade mit Blick auf die Auswirkungen auf die Rentenansprüche vieler Bürgerinnen und Bürger.

Grundsätzlich ist der Verkauf von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen gemäß der Rechtsprechung der Unionsgerichte und der deutschen Gerichte mangels Beschaffung kein von den Vorschriften des EU-Vergaberechts erfasster Vorgang.

Die 45 Abgeordneten der SPD-Fraktion Hamburg bringen die unterschiedlichsten persönlichen und beruflichen Hintergründe in ihre parlamentarische Arbeit ein.