(Wann) wird der Bauauftrag zur Unterbringung des Naturkundemuseums im Elbtower im EU-Amtsblatt öffentlich ausgeschrieben?
Hamburgs Senat will das künftige Naturkundemuseum von einem Konsortium um den Unternehmer Dieter Becken zum Preis von 595 Millionen € in der Elbtower-Ruine bauen lassen.https://www.spiegel.de/wirtschaft/elbtower-hamburg-will-fast-600-millionen-euro-steuergelder-investieren-a-f69ac89a-be77-44be-b650-82c130ae7b7dBauaufträge ab einem Wert von 5,538 Millionen € sind EU-weit ausschreibungspflichtig.https://www.vergabe24.de/vergaberecht/vergabelexikon/schwellenwerte/
Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Frage, ob für einen Teileigentumserwerb im Elbtower ein EU-weites Vergabeverfahren nötig wäre.
Die Standort- und Objektauswahl ist eine dem Vergaberecht vorgelagerte Entscheidung und unterfällt dem Leistungsbestimmungsrecht der FHH. Die Stadt hat sich als Ergebnis der Markterkundung auf das Objekt Elbtower als Vorzugsvariante festlegt. Der Erwerb von Grundstücken, einschließlich bebauter Grundstücke, unterfällt gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht dem Vergaberecht. Es werden umfangreiche rechtliche Prüfungen von externen Beratern durchgeführt, um für den möglichen Fall einer positiven Erwerbsentscheidung der Bürgerschaft einen rechtssicheren Ankauf der Teilflächen im Elbtower sicherzustellen. Zudem wird die Herstellung größtmöglicher Verfahrenssicherheit für die beteiligten Verhandlungsparteien angestrebt. Zum Schutze der laufenden Prüfungen und Verhandlungen sowie der Entscheidungsfindung des Senats wird zum aktuellen Zeitpunkt von weiteren Auskünften abgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Milan Pein

