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Die Hamburgische Bürgerschaft hat sich mit den Folgen der auf Bundesebene beschlossenen Reform der Schuldenbremse befasst. Dazu hatten die Fraktionen der SPD, CDU und GRÜNEN einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Hintergrund ist eine Grundgesetzänderung, die es Bund und Ländern ermöglicht, zusätzliche Kredite aufzunehmen, um unter anderem Verteidigungs- und Infrastrukturinvestitionen zu finanzieren. Auch die Länder erhalten dadurch künftig einen begrenzten zusätzlichen Verschuldungsspielraum.
Mit dem Beschluss wird der Senat aufgefordert, diese neuen finanziellen Möglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen. Im Mittelpunkt steht dabei, die zusätzlichen Kreditspielräume vor allem für langfristige Investitionen, etwa in Wissenschaft, Bildung, Forschung und Infrastruktur, einzusetzen. Gleichzeitig soll an den Grundsätzen einer soliden Haushaltsführung festgehalten werden, insbesondere am Ziel eines ausgeglichenen Haushalts. Zudem soll der Senat den Haushaltsausschuss frühzeitig in Planungen einbinden und regelmäßig über die Nutzung der Mittel sowie über die weitere Ausgestaltung der neuen Regelungen berichten.
Der Antrag wurde mit 91 Ja-Stimmen zu 23 Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es keine.