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Milan Pein
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Frage von Marcus H. •

Warum fliesen bein Durchschnittsentgelt die Gehälter von Beamten und die Gehälter weit über die Beitragsbemessungsgrenze mit in die Berechnung ?

Sehr geehrter Herr Pein,

also nachdem Ich den neuen Wert gelesen habe eine Steigerung von über 5000 € bem Durchschnittsentgelt.Habe ich mich natürlich gefragt wie diese nie da gewesen Erhöhung Zustande gekommen ist. Selbstverständlich gab es in allen Branchen durch die Inflation hohe Tarifabschlüsse bzw Lohnerhöhungen.Also habe ich mich beim statistisches Bundesamt Informiert.Bei der Antwort war ich nicht nur Sauer sondern enttäuscht" es fliesen alle Gehälter einschließlich von Beamten Arbeitnehmer und alle die über die Beitragsbemessungsgrenze Verdienen mit rein.Brauch ja wohl eigentlich nicht zu erwähnen wieviel Beamte A13 Gehälter und höher erhalten ca. 650000. Auch wieviel Bundestagsabgeordnete allein In Aufsichtsrat Position noch ordentlich dazu Verdien aktuell 130? Auch alle Gehälter über die Beitragsbemessungsgrenze Wiso? Es sollten nur die berechnet werden die später auch von der Rentenversicherung Ansprüche habe .Beamte gehören nicht dazu auch die Spitzenverdiener nicht

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Sehr geehrter Herr H.

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage zur Entwicklung des Durchschnittsentgelts in der Rentenversicherung. Es ist absolut nachvollziehbar, dass eine Steigerung um mehrere Tausend Euro im Jahr Fragen aufwirft – gerade mit Blick auf die Auswirkungen auf die Rentenansprüche vieler Bürgerinnen und Bürger.

Richtig ist, dass nicht-beitragspflichtige Einkommen in die Bestimmung des Bruttoarbeitslohnes nach Statistischem Bundesamt grundsätzlich mit einfließen. Nach § 68 Abs. 2 SGB VI wird der „rohe“ Bruttoarbeitslohn in einem zweiten Schritt mittels einer komplexen Rechnung angepasst durch das Bruttoeinkommen lediglich der Beitragszahler – ausgenommen Beamte, Selbständige und Abgeordnete. Hier greift auch die Beitragsbemessungsgrenze. Aufsichtsratspositionen werden hier ebenfalls in der Regel nicht einbezogen, da die Aufsichtsratsvergütung nicht als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt gilt. Diese komplexe Rechnung hat den Hintergrund, dass das Rentenniveau so stabiler bleibt und nicht volatilen Schwankungen ausgesetzt ist. 

Dass das Durchschnittsentgelt zuletzt stark gestiegen ist, hängt unter anderem mit inflationsbedingten Tarifsteigerungen und der positiven Lohnentwicklung in vielen Bereichen zusammen. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass das aus Sicht vieler Versicherter nicht immer als gerecht empfunden wird – insbesondere, wenn das eigene Einkommen nicht in gleichem Maße steigt.

Mit freundlichen Grüßen

Milan Pein

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