Änderung medienrechtlicher Staatsverträge und Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Hamburgische Bürgerschaft hat über einen vom Hamburger Senat vorgelegten Gesetzentwurf abgestimmt, mit dem zwei Staatsverträge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgesetzt werden sollen. Mit dem Beschluss wird der Ratifikation des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrags und des Reformstaatsvertrags zugestimmt. Ziel der Reform ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärker an die digitale Nutzung anzupassen, Strukturen zu bündeln und effizienter zu gestalten sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Dazu gehören unter anderem Änderungen bei Auftrag, Organisation und Finanzierung der Rundfunkanstalten. Zugleich schafft das Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Staatsverträge nach Zustimmung aller Länder in Kraft treten können und anschließend auch in Hamburg gelten.

Das Gesetz wurde in zweiter Lesung mit 99 Ja-Stimmen zu acht Nein-Stimmen beschlossen.

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Dafür gestimmt
99
Dagegen gestimmt
8
Enthalten
0
Nicht beteiligt
14
Abstimmungsverhalten von insgesamt 121 Abgeordneten.