Antwort 16.11.2023 von Michael Schrodi SPD
Nachdem der erste Fördertopf des KfW-Programms 442 "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" bereits nach einem Tag leer war, hat das Programm in der Öffentlichkeit viel und zum Teil berechtigte Kritik erfahren.

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Nachdem der erste Fördertopf des KfW-Programms 442 "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" bereits nach einem Tag leer war, hat das Programm in der Öffentlichkeit viel und zum Teil berechtigte Kritik erfahren.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG geltendes Recht.
Die politischen Einstellungen und Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern sind Privatsache und dürfen weder von Arbeitgebern noch Behörden abgefragt werden
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.