Frage von Thomas P. • 24.09.2023

Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.11.2023
Die politischen Einstellungen und Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern sind Privatsache und dürfen weder von Arbeitgebern noch Behörden abgefragt werden
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Die politischen Einstellungen und Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern sind Privatsache und dürfen weder von Arbeitgebern noch Behörden abgefragt werden
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG blebt geltendes Recht.