Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD
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Wir schaffen das vom Bundesverfassungsgericht mehrfach beanstandete sogenannte „Transsexuellengesetz“ ab und ersetzen es durch ein Selbstbestimmungsgesetz.
Ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustverrechnung bei Termingeschäften) gegen die Verfassung verstößt, muss und kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.