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Michael Frieser
CSU
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Frage von Christian R. •

Frage an Michael Frieser von Christian R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Frieser!

Sie haben für die Einführung des ESM gestimmt.
1) Stimmen Sie mir zu: das Budgetrecht ist eines der Königsrechte eines Parlaments? Hatten Sie keine Bedenken, dieses Recht unwiderruflich für hohe Summen aus der Hand zu geben?
2) War Ihnen bei der Abstimmung bewußt, daß sich der ESM - anders als von der Regierung behauptet - auch über die 190 Milliarden Euro hinaus deutscher Steuergelder bedienen darf, entweder wenn ein anderes Land als Zahler ausfällt oder weil der deutsche Finanzminister überstimmt wird?
3) Stimmen Sie mir zu, daß die Klage Ihres Parteifreundes Peter Gauweiler et.al. zumindest einige der Rechte des Bundestages gerettet hat, die vorher von den meisten Abgeordenten freiwillig aufgegeben wurden?
4) Darf aus Ihrer Sicht ein Abgeordenter überhaupt Rechte die den Kern von Demokratie und Gewaltenteilung betreffen abtreten, ohne den Souverän also das Volk zu befragen, noch dazu wo der ESM ohne parlamentarische Kontrolle agiert?
5) Worauf u.a. auch der Bund der Steuerzahler hinweist: Der komplette ESM (die darin agierenden Personen, seine Mittel, seine Akten und seine Kommunikation) sind dem Zugriff der Gerichte ebenso entzogen wie Maßnahmen der Legislative. Er ist zudem nicht auflösbar und unterliegt Automatismen. Ist dies mit dem Anspruch eines demokratischen Rechtsstaates wirklich vereinbar?
6) Die Bediensteten des ESM müssen keine nationalen Steuern zahlen. Ist dies mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar?
7) Der ESM darf unbegrenzt Kredite aufnehmen. Ist es wirklich der richtige Weg, Schulden mit Schulden zu bekämpfen?
8) Durch die ungeheuren Summen für die Deutschland haftet, werden auch künftige Generationen in ihrem finanziellen Spielraum massiv eingeengt. Wie verträgt sich dies mit demokratischen Grundsätzen?
9) Wenn der Haftungsfall eintritt, kann dieser einen Großteil wenn nicht sogar das mehrfache des gesamten Bundeshaushaltes umfassen. Woher soll das Geld dann kommen?

Vielen Dank

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CSU

Sehr geehrter Herr Rechholz, lieber Christian,

vielen Dank für Deine Anfrage bezüglich des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).
Immer wieder wurde in der Vergangenheit Monaten behauptet, dass wir mit dem ESM die Verantwortung für unsere nationalen Haushalte aus der Hand geben, da der ESM sich letztlich unbegrenzt aus den Haushalten bedienen kann und wir keine Kontrolle über das Handeln des ESM haben. Diesbezüglich hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Klarheit gesorgt. Obwohl die Kläger scheiterten, stimme ich zu, dass das Urteil die Rechte des Parlaments unterstrichen hat. Fakt ist: Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat dabei bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Vetorecht dem Deutschen Bundestag übertragen, indem dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat ein umfangreicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet wurde. Hat der Bundesfinanzminister als deutscher Vertreter im Gouverneursrat kein positives Votum des Bundestages, muss er mit Nein stimmen.
Der ESM vergibt Finanzhilfen. Die Mittel nimmt der ESM am Kapitalmarkt auf. Dies tut er nicht unbegrenzt, sondern nur in der Höhe, wie es zur Finanzierung der Hilfsprogramme notwendig ist. Verluste aus den Operationen des ESM würden gemäß Artikel 25 ESM-Vertrag zunächst aus dem Reservefonds beglichen. Der Reservefonds speist sich aus Gewinnen des ESM sowie aus finanziellen Sanktionen, die gegen ESM-Mitglieder im Rahmen der haushalts- und wirtschaftspolitischen Überwachung verhängt werden, also z. B. Bußgeldern auf Grund von Verstößen gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt zur Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite und Schuldenstände. Danach erfolgt die Begleichung aus dem eingezahlten Kapital und an letzter Stelle kann ein angemessener Betrag des genehmigten nicht eingezahlten Kapitals abgerufen werden. Die Haftung Deutschlands ist in jedem Fall auf den deutschen Anteil am genehmigten Kapital beschränkt (§ 1 ESM-Finanzierungsgesetz).

Aufgrund der von uns im Gesetzgebungsverfahren bewusst verankerten Regelung muss das Plenum des Deutschen Bundestages immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. Das ist insbesondere bei Entscheidungen über neue Hilfsprogramme der Fall oder auch bei finanzwirksamen Änderungen von bestehenden Programmen. Der Haushaltsausschuss begleitet die Umsetzung der Programme. Seine Zustimmung ist z. B. dann notwendig, wenn die Bedingungen von Hilfsprogrammen geändert werden sollen, auch wenn das Volumen des Hilfspaketes unverändert bleibt. Zudem ist er vor Auszahlungen einzelner Tranchen bereits genehmigter Programme zu beteiligen.

Sollte es wirklich zu Ausfällen kommen, was natürlich niemand vollständig ausschließen kann, wäre keineswegs die gesamte Summe auf einen Schlag fällig, sondern parallel zum eigentlichen Rückzahlungsprofil der Empfängerländer gestreckt über sehr viele Jahre.

Erlaube mir noch, auf einen mir wichtigen Zusammenhang hinweisen. Viele Kritiker der Euro-Stabilisierungspolitik erwecken den Anschein, als ob die von ihnen propagierte Alternative (Schluss mit den Hilfsprogrammen, Ausritt einiger „Südländer“) zweifelsfrei eine gute Lösung für Deutschland darstellt und es auf keinen Fall zu Kosten kommt. Das finde ich unaufrichtig. Viele Ökonomen sind der Auffassung, dass zumindest das Risiko besteht, dass ein solcher Schritt in der weiterhin fragilen Lage der Eurozone eine Verschärfung der Unsicherheiten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von Ansteckungseffekten auf andere Problemländer und eines Auseinanderbrechens der gemeinsamen Währung mit sich bringen würde. Das wäre für Deutschland mit immensen Kosten verbunden. Die ausgetretenen Länder hätten keinen Zugang mehr zum internationalen Kapitalmarkt, würden den Staatsbankrott erklären und mit ihren Gläubigern eine radikale Umschuldung aushandeln, deren wirtschaftliche Folgen für Deutschland nicht absehbar sind. Es ist meines Erachtens illusorisch, dass ein Austritt mehrerer Länder oder gar eine Auflösung der Währungsunion in einem geordneten, rationalen Verhandlungsprozess ohne Schwierigkeiten erfolgen könnte.

Dass ein solches Szenario zumindest nicht unmöglich ist, sollten auch die Kritiker unserer Stabilisierungspolitik nicht verschweigen. Die Regierungskoalition hat nach sehr gründlichem Abwägen sehr bewusst dem Kurs der Bundesregierung zugestimmt und wird ihn auch weiterhin unterstützen. Dieser Haltung schließe ich mich an.

Mit freundlichen Grüßen

Michael

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