Sehen Sie die Gefahr nicht, wenn man die AfD weiter gewähren ließe?
Sehr geehrter Herr Frieser
seit Amtsantritt von Friedrich Merz hat die AfD bei den Umfragewerten stetig zugelegt. Die Strategie „Wir regieren sie weg“ oder „Wir stellen sie inhaltlich“ scheitert.
In einem rechtswissenschaftlichen Gutachten der Uni Köln vom 15. August 2025 von Prof. Ogorek wird empfohlen, nicht mehr zu zögern und die Erstellung eines AfD-Verbotsantrags umgehend zu beginnen. Da sowohl die fachgerichtliche Überprüfung der Hochstufung als auch die Ausarbeitung eines Verbotsantrags mehrere Jahre in Anspruch nehmen, drängt sich ein Vorgehen parallel zum „guten Regieren“ auf.
Inzwischen ist sogar die Gefahr nicht abwegig, dass die AfD als „Putins U-Boot“ in unseren Parlamenten agiert.
Sind Sie bereit, uns mit einem AfD-Verbotsverfahren zu schützen oder wollen Sie „noch abwarten“, bis die AfD in Regierungsverantwortung ist und die Demokratie nach ihren Wünschen zerstören kann?
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-gutachten-100.html
Sehr geehrte Frau D.,
besten Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihre Haltung nachvollziehen, bleibe aber bei meiner Einschätzung, dass dieses Bestreben kontraproduktiv ist.
Nein, die AfD ist ganz sicher keine normale Partei und darf auch nicht so behandelt werden. Unsere demokratischen Prozesse und Institutionen widerstandsfähig zu machen gegen die Blockade durch Extremisten ist ein Thema, mit dem ich mich intensiv auseinandersetze.
Als Jurist sehe ich die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens als ausgesprochen gering. Die Hürden eines Verbots sind sehr hoch. Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, mahnt zur Vorsicht. Gerade die aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes bekannt gewordenen Vorwürfe gegen die AfD sind für ihn nicht ausreichend. Ein problematischer Punkt bei der Begründung eines Verbotsverfahrens ist u.a. die „strikte Staatsfreiheit“, die zwingend vor Einleitung eines Verbotsverfahrens gegenüber der betroffenen Partei herzustellen ist. Das bedeutet, dass die Begründung eines Verbotsantrages nicht auf Beweismaterialien gestützt werden darf, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von V-Leuten oder Verdeckten Ermittlern zurückzuführen ist. Eine entsprechende Garantie können aber nur die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen geben, nicht aber der Bundestag.
Als Politiker sehe ich, dass mit einem Verfahren erhebliche Gefahren verbunden sind, von denen die AfD profitieren würde. Schon die übereilte Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes durch die damalige Innenministerin ohne sachliche Prüfung und Bewertung haben gezeigt: Schnellschüsse ohne vernünftige Prüfung nützen nur einer Seite: der AfD. Ich bin sicher: von einem langen Verfahren (mit geringen Erfolgschancen) wird die AfD enorm profitieren und ihr Opfernarrativ stärken. Ein Scheitern des Verfahrens wäre ein verfassungsgerichtliches „Gütesiegel“ für die Partei. Auch wenn Sie diese Strategie als gescheitert betrachten, bleibe ich dabei, dass die politische, inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD der Schlüssel ist. Als Union arbeiten wir jeden Tag dafür, die AfD inhaltlich zu stellen und zu verdeutlichen, dass sie keine Lösungen für die Probleme in unserem Land hat, sondern einen rein destruktiven Ansatz zum Schaden unseres Landes verfolgt. Wir wollen dagegen eine Politik, die die Probleme im Land entschlossen angeht und auf konstruktive Weise Vertrauen zurückgewinnen. Politische Haltungen oder die darunter liegende Unzufriedenheit und Unsicherheit lassen sich nicht verbieten.
In der Gesamtabwägung bleibe ich daher dabei, dass ich ein AfD-Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterstütze.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Frieser

