
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Gefahr, dass sich die Bundesregierung der Förderung der Prostitution gem. § 180a StGB strafbar macht sehe ich zur Zeit nicht, da die Bundesregierung meines Wissens nach nicht „gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen“. (...)