
(...) Gerne erläutere ich Ihnen auch den Hintergrund: Im Jahr 2003 wurde in den Verhandlungen zum GKV-Modernisierungsgesetz die Anwendung des vollen allgemeinen Beitragssatzes auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge für Pflichtversicherte und für freiwillig versicherte Rentner damit begründet, dass die eigenen Beitragszahlungen der Rentner nur noch ca. 40 Prozent der Leistungsausgaben in der Krankenversicherung abdeckten. (...)