(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Gefahr, dass sich die Bundesregierung der Förderung der Prostitution gem. § 180a StGB strafbar macht sehe ich zur Zeit nicht, da die Bundesregierung meines Wissens nach nicht „gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen“. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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