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Matthias Miersch
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Frage von Marion M. •

Werden Sie für Frau Dr. Brosius-Gersdorf zu stimmen?

Sehr geehrter Herr Miersch,

hiermit bitte ich Sie dringend für Frau Dr. Brosius-Gersdorf zu stimmen. Ich möchte in Deutschland keine amerikanischen Verhältnisse, wo Menschen die Ämter bekleiden, grundlos diffamiert und einer Hetzkampagne ausgesetzt werden.

Mit freundlichem Gruß
M. M.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Nominierung von Frau Brosius-Gersdorf. Wie Sie sicherlich bereits erfahren haben, hat Frau Brosius-Gersdorf Ihre Kandidatur zwischenzeitlich zurückgezogen. Ihre Entscheidung bedauere ich zutiefst. Sie ist eine herausragende Juristin mit exzellenter fachlicher Qualifikation, großer persönlicher Integrität und einer klaren demokratischen Haltung. Die Angriffe, denen sie in den vergangenen Wochen ausgesetzt war, hatten mit einer sachlichen Auseinandersetzung nichts mehr zu tun. Sie wurde Ziel einer beispiellosen Kampagne. Das hinterlässt Spuren.

Die SPD-Bundestagsfraktion stand zu jeder Zeit geschlossen hinter ihrer Nominierung. Dass es am Ende keine Mehrheit gab, lag allein an der kategorischen Ablehnung durch Teile der CDU/CSU-Fraktion, obwohl die Union der Einigung ursprünglich zugestimmt hatte. Nicht einmal ein persönliches Gespräch mit der Kandidatin wurde von der Unionsfraktion ermöglicht. Auch das hinterlässt Spuren.

Ich habe mich mit voller Überzeugung hinter ihre Kandidatur gestellt und tue das auch weiterhin. Denn Frauke Brosius-Gersdorf hätte dem Bundesverfassungsgericht gutgetan: mit ihrer wissenschaftlichen Tiefe, ihrer Erfahrung, ihrem klaren Kompass für Grund- und Freiheitsrechte. Dass eine solche Persönlichkeit sich nun aus dem Verfahren zurückzieht, ist ein alarmierendes Signal – nicht nur für die politische Kultur, sondern auch für die Unabhängigkeit unserer Institutionen.

Wir werden als SPD-Bundestagsfraktion einen neuen Vorschlag für eine geeignete Besetzung unterbreiten, weiterhin mit klarer Orientierung an fachlicher Exzellenz. Wir erwarten von unserem Koalitionspartner, dass Absprachen künftig Bestand haben. Ein solcher Vorgang darf sich nicht wiederholen.

Sehr geehrte Frau M., ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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