Wer Geschäfte auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gemacht oder daran mitgewirkt hat, muss konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Die strafrechtliche Aufarbeitung liegt dabei in der Verantwortung der Justiz.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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