
Bekanntlich liegt diese Frage noch immer beim Bundesverfassungsgericht.
Tobias Koch
Bekanntlich liegt diese Frage noch immer beim Bundesverfassungsgericht.
Das schließt jedoch nicht aus, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie etwa Förderungen bestmöglich eingesetzt werden können und an welchen Stellen ggf. Anpassungen sinnvoll sind.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu machen.
In Bezug auf die angekündigten Siedungspläne im Westjordanland hat die Bundesregierung ihre Ablehnung klar zum Ausdruck gebracht und die israelische Regierung dazu aufgerufen, den Siedlungsbau einzustellen.
Nach der kurzfristigen Absetzung der Wahlen zur Besetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2025 gilt es nun, die sitzungsfreie Zeit des Deutschen Bundestages zu nutzen, um eine tragfähige Lösung für die Nachbesetzungen in Karlsruhe zu finden.
Sobald feststeht, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen, werde ich mir in sorgfältiger Abwägung eine Meinung dazu bilden.