Angesichts fehlender systematischer Untersuchungen zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabisblüten halte ich die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) enthaltene Regelung zu deren Erstattungsfähigkeit für sachgerecht.
Grundsätzlich kann ich Ihnen versichern, dass eine allgemeine Überwachung von privater Kommunikation meine Unterstützung nicht finden würde.
Die Beschlusslage der Partei zu dieser Thematik besteht uneingeschränkt fort und ich halte sie auch für richtig.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren. An diesem Anspruch, den ich ausdrücklich teile, wird sich die geplante Reform am Ende messen lassen müssen.
Derzeit liegt zu der von Ihnen angesprochenen Thematik kein Gesetzentwurf vor. Erst wenn dies der Fall ist, können etwaige Änderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens seriös analysiert und bewertet werden.
Mit Blick auf die Rente hat die Alterssicherungskommission Empfehlungen vorgelegt, die auch Beamtinnen und Beamte sowie Abgeordnete betreffen. Die Empfehlungen sollen bis Ende des Jahres umgesetzt werden.

