(...) Das Bonner Landgericht hat diese Woche entschieden, dass die Mehrfacherstattung von Steuern eine Straftat darstellt. Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich. Denn Sie haben natürlich Recht: Die Cum-Ex-Geschäfte sind Betrügereien der schlimmsten Art und die hinterzogenen Steuern hätte man andernfalls für viele notwendige Dinge verwenden können. (...)
Auch ich setze mich für eine rückhaltlose Aufklärung dieses Steuerbetrugs. Für die Aufklärung und rechtliche Verfolgung von illegalen Cum Ex-Geschäften sind jedoch die Staatsanwaltschaften und Gerichte verantwortlich. (...)