(...) Zukünftig soll eine Vermutungsregel dafür sorgen, dass die Angehörigen grundsätzlich nicht mehr herangezogen werden. Nur in Ausnahmefällen, in denen der Träger ein Einkommen über der Schwelle vermutet, muss zukünftig das Einkommen offengelegt werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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