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Martin Plum
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Frage von Klaus S. •

Vorsitz für AfD-Abgeordnete: Wie stehen Sie dazu und wie werden Sie sich da positionieren?

Sehr geehrter Herr Plum,

der neue Bundestag wird sich in Kürze neu organisieren. Ich beobachte, dass aus Kreisen Ihrer Fraktion ein "entspannter" Umgang mit der AfD-Fraktion angeregt oder gar gefordert wird. Dies kann auch bedeuten, dass in den Ausschüssen des Bundestages AfD-Abgeordnete den Vorsitz übernehmen. Diese Partei ist doch zumindest in Teilen sehr umstritten. Wie stehen Sie dazu und wie werden Sie sich da positionieren? In Fraktion und im Parlament? Schließlich auch in Ihrer Partei?

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Die AfD ist rechtsextremistisch und antisemitisch, sie ist ausländer-, europa- und wirtschaftsfeindlich und sie ist eine Bedrohung für unsere äußere und innere Sicherheit. Die Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die große Zuwanderung in unser Land entstanden sind, nutzt die AfD, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien in Umlauf zu bringen. Sie will, dass Deutschland aus EU und Euro austritt und sich stattdessen Putins Eurasischer Wirtschaftsunion zuwendet. All das gefährdet Deutschlands Stabilität, Sicherheit und Wohlstand

Die AfD-Fraktion ist die größte Oppositionsfraktion im aktuellen Deutschen Bundestag sein. Mit dieser Tatsache müssen sich alle anderen Fraktionen auseinandersetzen. Dazu hatte sich auch der – damals noch designierte – Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn geäußert. Seine öffentlich diskutierte Aussage bezog sich allein auf den Umgang mit der AfD-Fraktion bei „Verfahren und Abläufen“ im Deutschen Bundestag. Hier stellen sich allein aufgrund der Tatsache, dass die AfD-Fraktion im neuen Deutschen Bundestags die größte Oppositionsfraktion ist, schwierige Fragen.

Die Ausschussvorsitze werden im Deutschen Bundestag nicht allein nach der proportionalen Stärke der Fraktionen vergeben und auch nicht in der Form unter den Fraktionen aufgeteilt, dass eine Fraktion automatisch die Person des Ausschussvorsitzenden in einem ihr zugeteilten Ausschuss stellen darf. Besteht in einem Ausschuss kein Einvernehmen über die Person des Ausschussvorsitzenden, wird diese Person im Wege einer Mehrheitswahl durch den jeweiligen Ausschuss bestimmt. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. September 2024 (Az.: 2 BvE 1/20, 2 BvE 10/21) nicht beanstandet. 

Viele der von AfD-Fraktion in der Vergangenheit vorgeschlagenen Kandidaten sind auch durch herabwürdigende, häufig verletzende Äußerungen aufgefallen. Dadurch disqualifizieren sie sich bereits selbst. Vor diesem Hintergrund sehe ich derzeit keinen Ansatzpunkt dafür, dass meine Fraktion und auch ich persönlich die Wahl eines AfD-Abgeordneten für einen Ausschussvorsitz mittragen können und werden.

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