Markus Rinderspacher
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Frage von Frank K. •

Was spricht gegen eine Impfpflicht gestaffelt nach Alter ?

Sehr geehrter Herr Rinderspacher,
Anfang des Jahres hat man begonnen in Deutschland die Bevölkerung gestaffelt nach Alter gegen Corona zu impfen. Da nun die Impfquote bedauerlicher Weise hinter den Erwartungen zurückbleibt, werden nun verschiedene Varianten einer Impfpflicht diskutiert (für Pflegepersonal, für Erzieher, allgemein). Auch wenn diese Auswahl auf den ersten Blick als sinnvoll erscheint, so entstehen doch - warum auch immer - massivste Widerstände in den betroffenen Gruppen. In diesem Zusammenhang lese und höre ich leider sehr wenig sachliches Für und Wider zum Thema einer Impfpflicht für vulnerable Gruppen, was ja laut Verfassung prinzipiell möglich sein soll. Deshalb meine Frage: Was spricht denn dagegen - analog zu den Impfungen Anfang des Jahres - eine Impfpflicht gestaffelt nach Alter (zuerst alle über 80, dann über 70, 60 etc) einzuführen ? Sind das nicht die Gruppen, die am meisten betroffen sind ? Vielen Dank für Ihre Antwort Frank K.

Markus Rinderspacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wegen der vielen Neuerkrankungen und Todesfälle in der vierten Corona-Welle und einer in weiten Teilen dramatischen Lage in unserem Gesundheitssystem sind Bund und Länder übereingekommen, dass es zusätzlicher Maßnahmen braucht, um die Zahl der täglichen Neuinfektionen zu senken und den Druck auf die Kliniken zu verringern.

Deswegen befassen sich Bund und Länder u.a. mit der Frage von Kontaktbeschränkungen vor allem für Ungeimpfte. Außerdem soll neben einrichtungsbezogenen Impfpflichten auch eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet werden. Die Gesetzgebungskompetenz liegt hierfür beim Bund.

Es ist prinzipiell denkbar, Impfpflichten für besonders bedrohte Bevölkerungsgruppen einzuführen. Das ist systematisch aktuell mit den neuen einrichtungsbezogenen Impfpflichten der Fall.

Befürworter der allgemeinen Impfpflicht gehen davon aus, dass diese notwendig ist, um die Grundimmunisierung der Bevölkerung zu gewährleisten und aus der On/Off-Endlosschleife von Teil-Lockdowns herauszukommen. Dabei erscheint es plausibel, Fristen einzuführen, bis zu denen sich alle, die sich impfen lassen können, impfen lassen müssen.  Ob es verfassungskonform und pandemiologisch notwendig ist, innerhalb dieser Fristen spezifische Staffelungen einzubauen, werden jene fraktionsübergreifende Gruppen von Bundestagsabgeordneten erörtern, die aktuell Anträge für eine allgemeine Impfpflicht erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher, MdL

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