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Markus Koob
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Frage von Lutz S. •

Guten Tag Herr Koob, für welche Transparenz-Gesetze werden sie sich im neuen Bundestag einsetzen? Viele Grüße, Lutz Schiermeyer

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Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Rechte und Pflichten von Abgeordneten sind schon heute im Grundgesetz, im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages aufgeführt. Bestandteil der Geschäftsordnung sind die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages. Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht und Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Das Abgeordnetengesetz sieht auch vor, dass Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Das Nähere ergibt sich aus den Verhaltensregeln. Diese enthalten genaue Anzeigepflichten für Spenden, Gastgeschenke, sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit sowie Tätigkeiten und Funktionen, die vor- und neben dem Mandat ausgeübt werden. Diese Offenlegungspflichten (Transparenzregelungen) sollen es Wählern ermöglichen, sich selbst ein Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Mandats zu machen, und zwar bei jeder oder jedem einzelnen Abgeordneten.
Auch meiner Fraktion und mir sind Transparenz und Integrität äußerst wichtig. Deshalb mussten wir nicht auf die kommende Wahlperiode warten, um die Transparenzregeln auszubauen. Wir haben vor einigen Monaten eine beispiellose Transparenzoffensive für den Deutschen Bundestag gestartet – und uns auch mit dem Koalitionspartner auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt. Wir haben durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages bereits zum Ende dieser Wahlperiode mehr Transparenz durch konsequente neue Regeln geschaffen. Durch einen Änderungsantrag im Ausschuss verschärfte dieses Gesetz auch den Strafrahmen der Abgeordnetenbestechung, der Tatbestand wird künftig ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr (bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe). Künftig werden für Abgeordnete alle Informationen, die auch nur entfernt auf etwaige Interessenkonflikte hinweisen können, anzeige- und veröffentlichungspflichtig. Darüber hinaus werden solche Nebentätigkeiten verboten, bei denen ein Interessenkonflikt immanent ist und die daher von vornherein nicht mit der Unabhängigkeit des Mandates vereinbar sind. Im Einzelnen:

1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.

2. Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent (bislang: 25%) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht. Bei Beteiligungsgesellschaften müssen auch die Beteiligungen angezeigt werden (wenn diese ebenfalls einen fünfprozentigen Anteil erreichen).

3. Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.

4. Die Zuwendung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden, werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.

5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, bleiben erlaubt, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist.

6. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt.

7. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken wird mit einem Ordnungsgeld sanktioniert. Ein Ordnungsgeld wird außerdem bei Verstößen gegen das Verbot der Punkte 5 und 6 verhängt.

8. Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.

9. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten.

10. Als Berichterstatter müssen Abgeordnete künftig mögliche Interessenverknüpfungen gegenüber dem Ausschuss anzeigen, die Anzeige wird in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses zur jeweiligen Drucksache veröffentlicht.
Über diesen gesetzlichen Schritt hinaus haben wir uns in dieser Wahlperiode in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Verhaltenskodex in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegeben. Die darin festgehaltenen Verhaltensregeln gehen über die Gesetzeslage noch einmal deutlich hinaus. Dazu gehört beispielsweise, dass für Abgeordnete mit herausgehobenen Positionen in unserer Fraktion -Fraktionsvorsitzender, Stellvertretende Vorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer und Arbeitsgruppenvorsitzende - künftig vergleichbare Regeln gelten wie für Mitglieder der Bundesregierung. Diesen Verhaltenskodex haben wir mit klaren Anforderungs- und Sanktionsmechanismen verbunden und sogar einen Integritätsausschuss geschaffen.
Nichtsdestotrotz kann man sicherlich immer über noch weitergehende Regelungen zur Transparenz nachdenken und debattieren. Wichtig ist mir bei allen Wünschen nach Transparenz aber, dass wir darüber nicht indirekt den Druck auf die sich zur Wahl stellenden Personen so erhöhen, dass am Ende erfolgreiche Landwirte oder andere selbständige Unternehmer nicht mehr in den Bundestag gewählt werden können damit überspitzt formuliert nur noch Staatsbedienstete aller Art Abgeordnete werden können. Denn ein Abbild der Gesellschaft reduziert sich nicht auf die Repräsentation aller Geschlechter, jeden Alters oder Migrationshintergrund, sondern ebenfalls auf Berufe und soziale Schichten.
Für mich als Unionsabgeordneter ist immer klar: Im Vordergrund meiner Arbeit steht immer das Mandat. Eine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist für mich und meine Kolleginnen und Kollegen Dienst am Allgemeinwohl. Das haben wir auch mit den vereinbarten Maßnahmen in der Fraktion und mit den Änderungen im Abgeordnetengesetz klar unterstrichen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Koob

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